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Kostenträger bei stationären Behandlungen sind die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, private Krankenkassen und Selbstzahler. Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel durch den niedergelassenen Arzt beim Kostenträger beantragt. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.
Anschlussrehabilitationen (AHB) werden durch eine Akutklinik eingeleitet. Der Arzt und der Sozialdienst füllen die Anträge aus.
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Anschrift
Ohlstadtklinik
Boschetstraße 5 | 82441 Ohlstadt
Telefon: 08841 601-0 | Fax: 08841 601-700
Fax Chefarztsekretariat: 08841 601-700