Offen für alle Patienten! Wer und wie kann man zu uns kommen?
Als Kostenträger bei stationären Behandlungen kommen die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch private Krankenkassen in Betracht. Ferner ist die Ohlstadtklinik beihilferechtlich anerkannt.
Die Ohlstadtklinik ist für Orthopädische Anschlussrehabilitationen (ARH) zugelassen und hat mit allen Kostenträgern einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen. Anschlussrehabilitationen werden durch die Akutklinik eingeleitet. Dabei übernehmen Arzt und der Sozialdienst des Krankenhauses das Ausfüllen der Anträge.
Die Ohlstadtklinik kann auch ambulante Behandlungen auf Rezept durchführen. Wir haben mit den Krankenkassen einen Rahmenvertrag über die ambulante Abgabe von Heilmitteln geschlossen.
Auch teilstationäre/ambulante Behandlungen und Erweiterte ambulante Physiotherapien (EAP) werden in unserer Klinik durchgeführt.
Deutsche Rentenversicherung Ohlstadtklinik
14.06.2010